Ist es ein Asylgrund?
Bisher ist die Genitalverstümmelung kein anerkannter Asylgrund. Menschen bekommen das Asylrecht nur bei politischer Verfolgung. Also nur, wenn sie staatlich verfolgt werden. Das Asylrecht wird nur gewährt, wenn es keine sichere inländische Flucht gibt. Also haben "einfache" Beschneidungsopfer kein Asylrecht.
Verfasst von Jana Kladkina